Posted by on Jun 26, 2012 in Allgemein | 10 Kommentare

Die Themen gehen nicht aus, leider. Zu Beginn muss ich mich leider wieder mit deutschen Gerichten befassen. Vor langen Jahren, ich war noch keine achtzehn, fragte ich einmal einen sehr berühmten Juristen, wieso das eigentlich so sei, dass in Deutschland die Richter immer noch, in weiten Teilen, so urteilen wie in Nazizeiten. Seine Antwort war interessant, er sagte mir in etwa, dass ich mich darüber nicht wundern solle, nach dem Ende des Faschismus habe es sehr wenige Juraprofessoren gegeben die keine Nazis waren. Man brauchte sie aber zur Ausbildung der neuen Juristen. In der Praxis bedeute dies, dass das natürlich auf die Lehre abfärbe und die neuen Juristen davon beeinflusst wurden. Seiner Meinung nach, sehr resignativ in der Konsequenz, war, dass noch mehrere Generationen darüber vergehen würden, bis wir wirklich demokratische Juristen haben.

Leider wird dies immer wieder bestätigt. Nicht nur in dem Fall, den ich gleich schildern werde, auch in der Blindheit der Juristen auf dem rechten Auge. Beispielhaft an dem Verhalten gegenüber der faschistischen Mörderbande NSU. Hinweise auf Nazizusammenhänge wurden ignoriert, der Münchner Profiler, der früh darauf hinwies, wurde von dem Fall abgezogen. Stattdessen wurden ausländerfeindliche Hintergründe konstruiert. „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.“

Offener und latenter Antisemitismus in der deutschen Republik ist Alltag. Die meisten Bundesbürger sehen das nicht, oder wollen das nicht sehen. Wir als Juden sind da natürlich viel empfindlicher und auch wachsamer. Umso mehr muss ein, offensichtlich antisemitisches und antiislamisches, Urteil des Landgerichts Köln, bei uns und hoffentlich auch vielen anderen, Empörung hervorrufen.

Am 26. Juli 2012 berichtet die Financial Times Deutschland, dass das Landgericht Köln ein Urtel verkündet hat, mit dem Tenor, dass die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen, eine Körperverletzung darstellt und damit strafbar ist. Weder das Elternrecht noch die in der deutschen Verfassung garantierte Religionsfreiheit können diesen Eingriff rechtfertigen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Sicher, unsere Kinder werden nicht befragt ob sie die Brit haben wollen, aber ich habe noch keinen getroffen, der sich darüber beschwert hätte. Es gibt auch jüdische Stimmen die sich gegen die Beschneidung wenden, aber für die übergroße Mehrheit von uns ist es ein wichtiger und integraler Bestandteil unseres jüdischen Lebens. Im vorliegenden Fall hat es nach der Beschneidung eines muslimischen Kindes Komplikationen gegeben, so wie es sie bei vielen OPs leider gibt. Schlimm für die Kinder, schlimm für die Eltern genauso schlimm für die Ärzte die diesen Eingriff gemacht haben.

Abzusehen ist jetzt schon, dass dieser Fall nur die Spitze eines Eisbergs ist. Jetzt werden bei den diversen Gerichten immer mehr solche Fälle verhandelt werden und irgendwann wird sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen müssen. Und wie das urteilen wird steht in den Sternen.

Ein schlimmer Verdacht drängt sich auf: Es gibt Richter in Deutschland die nicht bereit sind die Religionsfreiheit zu achten. Juden – und neuerdings Muslime – sind in Deutschland immer noch Fremdkörper, sind nicht als „normaler“ Bestandteil der deutschen Bevölkerung akzeptiert. Man ahnt hinter dieser Richterbank das Gesicht des Antisemiten.

Hervorzuheben ist, ohne irgend etwas relativieren zu wollen, (wer mich kennt weiss wie ich zum Faschismus stehe) dass nicht einmal die Nazis die Beschneidung verboten haben oder unter Strafe stellten. Und genau in diesem Licht muss man die vielen Beteuerungen sehen, dass Juden und Muslime ganz normale Bürger sind, mit allen Rechten und Pflichten. Ich warte jetzt auf den Aufschrei der Mehrheitsgesellschaft, ich fürchte aber, dass es eher ein Beifallssturm werden wird.

Frage: ist das Übergießen von christlichen Kindern mit kaltem Wasser auch eine Körperverletzung? Im schlimmsten Fall kann das zu einer Erkältung oder gar zu einem Trauma führen.

Zweite Frage: Ist dieses Urteil nicht eine Gotteslästerung ? In der Tora, den fünf Büchern Mose, wurde die Beschneidung von Gott selbst eingeführt. (Übrigens, in Kölner Gerichtssälen hängen Kreuze)

(Jetzt könnt ihr sicher verstehen, warum ich so wenig Vertrauen zur deutschen Justiz habe)

 

 

Im Herbst 2012 soll in Hamburg ein Polizeimuseum eröffnet werden. Ein gutes Vorhaben – im Prinzip -, aber was gibt es in einem solchen Museum zu sehen? Wunderschöne alte Uniformen, Polizeimützen, alte Tatwaffen usw. usw. Alte Kriminalfälle werden nachgestellt, ein schönes Museum für die Besucher.

Schön, ja, aber zur Geschichte einer Polizei gehört auch das dunkelste Kapitel der Polizeigeschichte: die Geschichte der Polizei während des Faschismus. Und genau das fehlt im Hamburger Polizeimuseum. Diese Geschichte ist wahrlich auch kein Ruhmesblatt für die Hamburger Polizei. Völlig willfährig unterstellte sie sich, noch im Januar 1933, den Nazis. In blindem Gehorsam wurden alle Aktionen der Nazis gegen Regimegegner unterstützt, die Polizei beteiligte sich von Anfang an an Folter und Terrorisierung der Nazigegner. Genauso bereitwillig beteiligte sie sich an den Massnahmen gegen die Juden.

Das gipfelte in der Gründung des Reserve-Polizei-Bataillon 101 im Jahre 1939. Sofort nach Kriegsbeginn überschritten die Hamburger Polizisten die polnische Grenze. Aufgabe war die Festnahme versprengter polnischer Soldaten und die Bewachung von Kriegsgefangenenlagern.

Ab Mai 1940 war das Bataillon in Posen und Umgebung eingesetzt. Hier war die Aufgabe der Polizisten die Vertreibung von Polen von ihrem Besitz, sogenannte „Aussiedlung“. Dabei fanden, nach Zeugenaussagen, die ersten Exzesse und Tötungen statt, Opfer waren ältere und kranke Polen. Außerdem stellte das Polizeibataillon Kommandos zur Erschießung unliebsamer Menschen.

Vom November 1940 bis Mai 1941 war das Bataillon zur Bewachung des Ghetto Litzmanstadt abgestellt.

Ab Juni 1942 war die Hauptaufgabe der Hamburger Polizisten die Teilnahme an sogenannten „Judenaktionen“ Hauptsächlich Deportationen von Juden in diverse KZs, aber auch schon Morde an Juden.

1945 war das Fazit: mindestens 45.000 deportierte Juden und mindestens 38.000 ermordete Juden.

Wahrlich, kein Ruhmesblatt. Aber, darf so etwas fehlen in einem Polizeimuseum? Der Polizeipräsident der CDU, Werner Jantosch, war nicht bereit auch nur darüber zu reden. Ich bin gespannt, wie sich der neue Innensenator und der neue Polizeipräsident, beides Sozialdemokraten, dazu verhalten werden. Die Hoffnung stirbt ja, wie bekannt, zuletzt.

Wer sich für das dunkle Kapitel der Hamburger Polizei interessiert kann das alles in zwei guten und lesenswerten Büchern nachlesen:

Christopher R. Browning: „Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizei-Bataillon 101 und die „Endlösung“ in Polen.“
Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg, 5. Auflage 2009

Stefan Klemp: „Nicht ermittelt“ Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch
Essen, 2. Auflage 2011.