Die Themen gehen nicht aus, leider. Zu Beginn muss ich mich leider wieder mit deutschen Gerichten befassen. Vor langen Jahren, ich war noch keine achtzehn, fragte ich einmal einen sehr berühmten Juristen, wieso das eigentlich so sei, dass in Deutschland die Richter immer noch, in weiten Teilen, so urteilen wie in Nazizeiten. Seine Antwort war interessant, er sagte mir in etwa, dass ich mich darüber nicht wundern solle, nach dem Ende des Faschismus habe es sehr wenige Juraprofessoren gegeben die keine Nazis waren. Man brauchte sie aber zur Ausbildung der neuen Juristen. In der Praxis bedeute dies, dass das natürlich auf die Lehre abfärbe und die neuen Juristen davon beeinflusst wurden. Seiner Meinung nach, sehr resignativ in der Konsequenz, war, dass noch mehrere Generationen darüber vergehen würden, bis wir wirklich demokratische Juristen haben.
Leider wird dies immer wieder bestätigt. Nicht nur in dem Fall, den ich gleich schildern werde, auch in der Blindheit der Juristen auf dem rechten Auge. Beispielhaft an dem Verhalten gegenüber der faschistischen Mörderbande NSU. Hinweise auf Nazizusammenhänge wurden ignoriert, der Münchner Profiler, der früh darauf hinwies, wurde von dem Fall abgezogen. Stattdessen wurden ausländerfeindliche Hintergründe konstruiert. „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.“
Offener und latenter Antisemitismus in der deutschen Republik ist Alltag. Die meisten Bundesbürger sehen das nicht, oder wollen das nicht sehen. Wir als Juden sind da natürlich viel empfindlicher und auch wachsamer. Umso mehr muss ein, offensichtlich antisemitisches und antiislamisches, Urteil des Landgerichts Köln, bei uns und hoffentlich auch vielen anderen, Empörung hervorrufen.
Am 26. Juli 2012 berichtet die Financial Times Deutschland, dass das Landgericht Köln ein Urtel verkündet hat, mit dem Tenor, dass die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen, eine Körperverletzung darstellt und damit strafbar ist. Weder das Elternrecht noch die in der deutschen Verfassung garantierte Religionsfreiheit können diesen Eingriff rechtfertigen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Sicher, unsere Kinder werden nicht befragt ob sie die Brit haben wollen, aber ich habe noch keinen getroffen, der sich darüber beschwert hätte. Es gibt auch jüdische Stimmen die sich gegen die Beschneidung wenden, aber für die übergroße Mehrheit von uns ist es ein wichtiger und integraler Bestandteil unseres jüdischen Lebens. Im vorliegenden Fall hat es nach der Beschneidung eines muslimischen Kindes Komplikationen gegeben, so wie es sie bei vielen OPs leider gibt. Schlimm für die Kinder, schlimm für die Eltern genauso schlimm für die Ärzte die diesen Eingriff gemacht haben.
Abzusehen ist jetzt schon, dass dieser Fall nur die Spitze eines Eisbergs ist. Jetzt werden bei den diversen Gerichten immer mehr solche Fälle verhandelt werden und irgendwann wird sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen müssen. Und wie das urteilen wird steht in den Sternen.
Ein schlimmer Verdacht drängt sich auf: Es gibt Richter in Deutschland die nicht bereit sind die Religionsfreiheit zu achten. Juden – und neuerdings Muslime – sind in Deutschland immer noch Fremdkörper, sind nicht als „normaler“ Bestandteil der deutschen Bevölkerung akzeptiert. Man ahnt hinter dieser Richterbank das Gesicht des Antisemiten.
Hervorzuheben ist, ohne irgend etwas relativieren zu wollen, (wer mich kennt weiss wie ich zum Faschismus stehe) dass nicht einmal die Nazis die Beschneidung verboten haben oder unter Strafe stellten. Und genau in diesem Licht muss man die vielen Beteuerungen sehen, dass Juden und Muslime ganz normale Bürger sind, mit allen Rechten und Pflichten. Ich warte jetzt auf den Aufschrei der Mehrheitsgesellschaft, ich fürchte aber, dass es eher ein Beifallssturm werden wird.
Frage: ist das Übergießen von christlichen Kindern mit kaltem Wasser auch eine Körperverletzung? Im schlimmsten Fall kann das zu einer Erkältung oder gar zu einem Trauma führen.
Zweite Frage: Ist dieses Urteil nicht eine Gotteslästerung ? In der Tora, den fünf Büchern Mose, wurde die Beschneidung von Gott selbst eingeführt. (Übrigens, in Kölner Gerichtssälen hängen Kreuze)
(Jetzt könnt ihr sicher verstehen, warum ich so wenig Vertrauen zur deutschen Justiz habe)
Im Herbst 2012 soll in Hamburg ein Polizeimuseum eröffnet werden. Ein gutes Vorhaben – im Prinzip -, aber was gibt es in einem solchen Museum zu sehen? Wunderschöne alte Uniformen, Polizeimützen, alte Tatwaffen usw. usw. Alte Kriminalfälle werden nachgestellt, ein schönes Museum für die Besucher.
Schön, ja, aber zur Geschichte einer Polizei gehört auch das dunkelste Kapitel der Polizeigeschichte: die Geschichte der Polizei während des Faschismus. Und genau das fehlt im Hamburger Polizeimuseum. Diese Geschichte ist wahrlich auch kein Ruhmesblatt für die Hamburger Polizei. Völlig willfährig unterstellte sie sich, noch im Januar 1933, den Nazis. In blindem Gehorsam wurden alle Aktionen der Nazis gegen Regimegegner unterstützt, die Polizei beteiligte sich von Anfang an an Folter und Terrorisierung der Nazigegner. Genauso bereitwillig beteiligte sie sich an den Massnahmen gegen die Juden.
Das gipfelte in der Gründung des Reserve-Polizei-Bataillon 101 im Jahre 1939. Sofort nach Kriegsbeginn überschritten die Hamburger Polizisten die polnische Grenze. Aufgabe war die Festnahme versprengter polnischer Soldaten und die Bewachung von Kriegsgefangenenlagern.
Ab Mai 1940 war das Bataillon in Posen und Umgebung eingesetzt. Hier war die Aufgabe der Polizisten die Vertreibung von Polen von ihrem Besitz, sogenannte „Aussiedlung“. Dabei fanden, nach Zeugenaussagen, die ersten Exzesse und Tötungen statt, Opfer waren ältere und kranke Polen. Außerdem stellte das Polizeibataillon Kommandos zur Erschießung unliebsamer Menschen.
Vom November 1940 bis Mai 1941 war das Bataillon zur Bewachung des Ghetto Litzmanstadt abgestellt.
Ab Juni 1942 war die Hauptaufgabe der Hamburger Polizisten die Teilnahme an sogenannten „Judenaktionen“ Hauptsächlich Deportationen von Juden in diverse KZs, aber auch schon Morde an Juden.
1945 war das Fazit: mindestens 45.000 deportierte Juden und mindestens 38.000 ermordete Juden.
Wahrlich, kein Ruhmesblatt. Aber, darf so etwas fehlen in einem Polizeimuseum? Der Polizeipräsident der CDU, Werner Jantosch, war nicht bereit auch nur darüber zu reden. Ich bin gespannt, wie sich der neue Innensenator und der neue Polizeipräsident, beides Sozialdemokraten, dazu verhalten werden. Die Hoffnung stirbt ja, wie bekannt, zuletzt.
Wer sich für das dunkle Kapitel der Hamburger Polizei interessiert kann das alles in zwei guten und lesenswerten Büchern nachlesen:
Christopher R. Browning: „Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizei-Bataillon 101 und die „Endlösung“ in Polen.“
Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg, 5. Auflage 2009
Stefan Klemp: „Nicht ermittelt“ Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch
Essen, 2. Auflage 2011.

Eine russisch-orthodoxe Taufe ist übrigens noch “schlimmer” als eine westliche und erinnert eher an “Waterboarding”, da das Kind hier ganz eingetaucht und im Wasser hin- und hergeschüttelt wird (dabei an einem Arm oder Bein gehalten).
Ein guter Beitrag. Was die Hamburger Polizei damit zu tun hat ist mir aber unklar geblieben.
Wenn ein Regime in einem Land kollabiert oder entfernt wird ist es niemals möglich, die Eliten gänzlich auszurotten: zum Einen sind die Eliten oft nicht einmal dem Regime zuzurechnen, zum Anderen benötigt man sie, ob man will oder nicht, ein neues System aufzuziehen.
An diesem Fall ist übrigens besonders die Rolle der Staatsanwaltschaft interessant: “Die Staatsanwaltschaft erhielt Kenntnis davon und erhob Anklage gegen den Beschneider. Nachdem das Amtsgericht den Eingriff für rechtens befand, legte sie Berufung ein.” Die Staatsanwaltschaft, also der konkrete Staatsanwalt, hat das massiv betrieben. Der Staatsanwalt hat sich “nicht von der Sorge abschrecken lassen, als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden”. Er wird sich halt gedacht haben, was ist schlecht dran, antisemitisch dazustehen? Ich hoffe, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird sich juristisch als kompetenter erweisen, als es ein Deutsches Provinzgericht ist …
Recht hast Du, das mit der Polizei ist so entstanden, dass zwischen den beiden Artikeln die Leerzeile fehlt.
Jetzt ist der Absatz deutlich.
Meine Schuld!
Hier wird leider vorschnell mit Antisemitismus argumentiert. In welcher Weise eine Einwilligung in die Körperverletzung durch die Eltern des Kindes begründet werden kann ist juristisch umstritten. Dennoch haben jüngste Bemühungen auf diesem Feld doch aufgezeigt, dass eine solche Einwilligun juristisch nicht haltbar ist. Bei wirklichem Interesse empfehle ich die Lektüre der diverser Aufsätze von Professor Herzberg und Professor Putzke.
Ich kann die emotionale Reaktion auf diese Entwicklung durchaus verstehen, muss als Jurist aber auf die Rechte des Kindes verweisen. Mit Antisemitismus hat dies herzlich wenig zu tun und sollte deswegen auch nicht unter diesem Deckmantel behandelt werden. Die deutschen Gerichte sind deutlich “gerechter” und die deutschen Hochschulen deutlich “nazifreier” als der Autor zu vermitteln versucht.
Gerade Putzke wird aber in den Naziforen als Held gefeiert. Zufall? Für mich ist das Urteil unangemessen und mit der Religionsfreiheit nicht zu vereinbaren. Hier muss Rechtssicherheit kommen, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschrechte. Ansonsten ist Deutschland im Nullkommanix judenfrei.
Jetzt ist natürlich die Frage in wie weit die Religion schutzwürdig ist. Die Einwilligung in einen eigene Beschneidung ist zweifelsfrei weiter gegeben und auch das Kind kann mit zunehmenden Alter in diese operativen EIngriff zustimmen.
Bei der Frage, ob die Eltern die Einwilligung in diesen Eingriff mit Bezug auf ihre eigene Religionszugehörigkeit geben können ist der Schutzbereich deutlich überspannt. Bisher wurde die Einwilligungsmöglichkeit über die zivilrechtlich geregelte Pflicht der elterlichen Fürsorge abgeleitet und eben nicht aus der Regligionsfreiheit der Eltern. Genau im Gegenteil ist doch hier das Kind einer Behandlung ausgesetzt auf das es keinen Einfluss hat. Es ist doch auch möglich, dass ein Kind jüdischer Eltern sich gegen die Religion des Elternhauses entscheidet und einer anderen Religionsgemeinschaft beitreten will oder eine ganz abweichende Weltanschauung für sich als “Wahrheit” empfindet.
Dieses Recht sollte man diesen jungen Menschen garantieren.
Mir ist nicht klar, was eine eventuelle spätere Entscheidung eines Kindes für eine andere Religion mit der Beschneidung zu tun hat.
Religionen kann man jederzeit wechseln, egal ob beschnitten oder unbeschnitten. Es ist ja wohl auch bekannt, dass 73% der beschnittenen Männer weder jüdisch noch muslimisch sind und in den USA ist diese Zahl noch wesentlich höher.
Vielleicht kann man ja auch einmal mit einem Chirurgen reden, der mit Sicherheit bestätigen kann, dass eine Beschneidung bei einem älteren Jungen gefährlicher ist als bei einem Baby.
Es macht insoweit aber keinen Sinn eine unnötige Operation im Kindesalter durchzuführen nur weil diese im Erwachsenenalter wahrscheinlicher zu Komplikationen führen würde. Es ist ja eben die Crux, dass der Volljährige Mann selbst über eine Verstümmelung seiner Genitalien Entscheiden kann, ganz im Gegnsatz zu einem Kleinkind. Und diese Bewertung ist keineswegs nur auf Kinder aus religiösen Haushalten begrenzt, auch säkulare Amerikaner die ihre Kinder aus vermeintlich hygienischen Gründen beschneiden lassen werden von der Rechtsprechung erfasst.
Das Urteil, besonders im Zusammenhang mit dem Kommentar von Putzke, zeigt doch, dass in Deutschland die Juristen keineswegs so demokratisch und nazifrei sind, wie sie es ein sollten. Das Urteil ist in seiner Tendenz antisemitisch und antiislamisch.
Die Beschneidung von Jungen ist bedeutend für die Zugehörigkeit zur Religion und wenn dies eingeschränkt wird, ist dies ein Angriff auf die Religionsfreiheit. Deren gab es bei uns ja schon mehrere, z.B. der Versuch des Verbots der Schächtung von Tieren. Auch ein Teil der Religion von Juden und Muslimen.
Dem gilt es frühzeitig entgegen zu steuern. Ich hoffe, dass wir gemeinsam mit unseren muslimischen Freunden etwas auf die Beine stellen.